Eine juristische Person, die mit ihrer Tätigkeit überwiegend ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, kann lediglich eine Fördermitgliedschaft als juristische Person – mit kommerziellem Interesse – erlangen. Dies gilt auch dann, wenn sie mindestens 5 Stiftungen verwalten. Auch wenn eine natürliche Person (in der Regel Rechtsanwälte und Steuerberater) Stiftungen verwaltet, ist sie nicht als Stiftungsverwaltung und damit nicht als stimmberechtigtes Mitglied einzustufen, sondern als Freund des Stiftungswesens.