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Wie errechnet sich der jährliche Beitrag?
Das Solidarprinzip

Bei der Gestaltung des Beitrags legen wir seit Gründung des Verbandes das Solidaritätsprinzip zu Grunde. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Mitgliedsbeitrags nach der finanziellen Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes richtet.

Beitragsbemessung für Stiftungen

Berechnungsgrundlage sind die Ausgaben für den Stiftungszweck. Für die Ermittlung der Höhe der Ausgaben wird das Durchschnittsbudget der vergangenen drei Jahre herangezogen. Bei neugegründeten Stiftungen werden die zu erwartenden Kapitalerträge der Berechnung zugrunde gelegt.

 

Das Beitragssystem ist in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰  der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰ (s. Tabelle).

 

Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 150 €. Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden. Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr.

Beitragsbemessung für Stiftungsverwaltungen

Berechnungsgrundlage ist die Summe der Ausgaben aller verwalteten Stiftungen. Wie Stiftungen werden Stiftungsverwaltungen anhand dieser Summe einer Beitragsgruppe zugeordnet. Bei Stiftungsverwaltungen kann eine Zuordnung in die nächstniedrigere Beitragsgruppe erfolgen, gemäß derer zwischen 2‰ und 3,0‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet werden (s. Tabelle).

Bei Fragen zur Beitragsgestaltung kommen Sie gern auf uns zu, damit wir mit Ihnen über die richtige Lösung sprechen können. Bitte wenden Sie sich an Henrike Schnell (Kontaktdaten rechts in der grauen Box).

 

 
Kontakt

Kontakt

Pia Elisabeth Liehr

Pia Elisabeth Liehr
Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-33
Fax (030) 89 79 47-11

Henrike Schnell
Referentin Mitgliedermanagement
Telefon (030) 89 79 47-34
Fax (030) 89 79 47-11

Alexandra Weidner
Assistentin Mitgliederservice
Telefon (030) 89 79 47-19

Fax (030) 89 79 47-11

 

Beitragsbemessung für Freunde des Stiftungswesens

Berechnungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter der natürlichen oder juristischen Person.

Bei Fragen zur Beitragsgestaltung kommen Sie gern auf uns zu, damit wir mit Ihnen über die richtige Lösung sprechen können. Bitte wenden Sie sich an:

 

Marvin Wiek

Telefon: (030) 89 79 47-45

 

Unser StiftungsPartner-Programm

Wenn Sie mit einer Mitgliedschaft berufliches oder kommerzielles Interesse verbinden, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Präsentation als Partner des Verbandes in unseren Medien und bei Veranstaltungen in drei Stufen an.


Abhängig von zusätzlichen Sponsoringleistungen können Sie in der Beitragsgruppe I den Status des Premiumpartners und in den Beitragsgruppen II und III den Status des Projektpartners erreichen. Natürliche Personen werden ab einem Beitrag von € 500 als Dialogpartner geführt.

Gern stellen wir Ihnen unser Partnerprogramm in einem persönlichen Gespräch vor.

Ihr Ansprechpartner:

Marvin Wiek
Telefon: (030) 89 79 47-45

 
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