Berechnungsgrundlage sind die Ausgaben für den Stiftungszweck. Für die Ermittlung der Höhe der Ausgaben wird das Durchschnittsbudget der vergangenen drei Jahre herangezogen. Bei neugegründeten Stiftungen werden die zu erwartenden Kapitalerträge der Berechnung zugrunde gelegt.
Das Beitragssystem ist in fünf Beitragsgruppen unterteilt. Der Berechnungssatz ist abhängig von der Zugehörigkeit zu einer Beitragsgruppe. In Gruppe V und IV werden 2‰ der Ausgaben als Beitrag berechnet, in Gruppe III 2,5‰ und in Gruppe II und I 3,0‰ (s. Tabelle).
Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 150 €. Anstaltsträgerstiftungen sowie von der öffentlichen Hand abhängige Stiftungen können in die nächstniedrigere Gruppe eingestuft werden. Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr.