Stiftungsverwaltungen
Eine juristische Person, die keine Stiftung ist (z. B. ein Verein), wenn sie mindestens 5 Stiftungen verwaltet und gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Verwaltet eine juristische Person weniger als 5 Stiftungen und ist sie selbst keine Stiftung, kann sie als juristische Person eine Fördermitgliedschaft erlangen.