Die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen hat am 11. Mai 2006 die "Grundsätze Guter Stiftungspraxis" einhellig verabschiedet.
Immer mehr Stiftungen gestalten ihre Stiftungsarbeit entsprechend den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis. Wir stellen Ihnen auf der Seite Beispiele Stiftungen vor, die sich zu den Grundsätzen bekennen.
Der Bundesverband wünscht sich eine möglichst breite Diskussion zu ihrem Inhalt und zur praktischen Anwendbarkeit. Auch freuen wir uns und bitten um Mitteilung, wenn Sie in Ihrer Stiftung die Grundsätze Guter Stiftungspraxis veröffentlicht und eventuell sogar für verbindlich erklärt haben, wie es manche Mitgliedsstiftungen bereits getan haben.
In der kommenden Zeit wird es darum gehen, die einzelnen Themenfelder der Grundsätze, wie z. B. das Transparenzgebot und Einzelheiten zur Interessenkollision, im Diskurs zu vertiefen und ggf. einzelne Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Zu einer Beteiligung an diesem Prozess sind Sie als unsere Mitglieder herzlich eingeladen.
Der Bundesverband wendet die Grundsätze Guter Stiftungspraxis selbstverständlich soweit an, wie sie für einen Verein sinngemäß überhaupt anwendbar sein können.