In jedem Bundesland gibt es eine eigene Aufsichtsbehörde, die den gemeinnützigen Stiftungen die Rechtsfähigkeit verleiht.
Sie überprüft bei der Errichtung einer Stiftung, ob die Satzung dem Stiftungsrecht entspricht und anschließend, ob die Stiftungsarbeit die Vorgaben der Satzung erfüllt.
Wir haben für Sie die Kontaktdaten der Stiftungsaufsichtsbehörden aller Bundesländer zusammengestellt.