Suche
Suche


Welche Rechtsform ist die richtige?

Der Begriff der Stiftung legt keine endgültige Rechtsform fest. Das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten, nicht auf Erwerb gerichteten Zwecks ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

 

Die Absicht, Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines bestimmten Zwecks zu widmen, kann jedoch auch durch andere Organisationsformen verwirklicht werden. Mögliche Organisationsformen können beispielsweise eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.

 

Einen Rechtsformvergleich zwischen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftungen, einer Stiftungs-GmbH und Stiftungsvereinen haben wir auf den Folgeseiten zusammengestellt.

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist ein geeignetes Instrument, um als Stifter auf Dauer sein Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen. Die staatliche Aufsicht garantiert den dauerhaften Bestand der Stiftung und die Berücksichtigung des Stifterwillens.

Treuhandstiftung

Die Rechtsform der Treuhandstiftung ist in der Regel das richtige Instrument für den Stifter, der sein Vermögen einem Zweck auf Dauer widmen will, ohne im Rahmen der Satzung eine Struktur schaffen zu müssen, die die Selbstverwaltung einer rechtsfähigen Stiftung erfordern würde. 2012 hat der Bundesverband die "Grundsätze Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen" verabschiedet.2012 die "Grundsätze Guter Verwaltung von Treuhandstiftungen" verabschiedet

 

Stiftungs-GmbH

Gegenüber der rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts bietet die Stiftungs-GmbH ein hohes Maß an Flexibilität. Als Instrument zur dauerhaften Erfüllung eines unveränderlich vorgegebenen Zwecks ist sie indes nicht geeignet.

Stiftungsverein

Das Vereinsrecht ermöglicht dem Stifter einen weiten Spielraum für die Satzungsgestaltung, birgt aber auch die Gefahr, den vorgegebenen Zweck nicht dauerhaft verwirklichen zu können.

 
Kontakt

Kontakt

Dr. Verena Staats

Dr. Verena Staats
Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-63
Fax (030) 89 79 47-11

Christiane Müller

Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-67
Fax (030) 89 79 47-11

Ariane Kügow
Assistentin Justiziariat
Telefon (030) 89 79 47-75
Fax (030) 89 79 47-11

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner
Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Justiziariat
(zur Zeit in Elternzeit)

 
© 2012 Bundesverband Deutscher Stiftungen