Der Begriff der Stiftung legt keine endgültige Rechtsform fest. Das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten, nicht auf Erwerb gerichteten Zwecks ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Die Absicht, Vermögen dauerhaft der Verfolgung eines bestimmten Zwecks zu widmen, kann jedoch auch durch andere Organisationsformen verwirklicht werden. Mögliche Organisationsformen können beispielsweise eine Stiftungs-GmbH oder ein Stiftungsverein sein.
Einen Rechtsformvergleich zwischen rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts, Treuhandstiftungen, einer Stiftungs-GmbH und Stiftungsvereinen haben wir auf den Folgeseiten zusammengestellt.