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Zustiftung als Alternative zur Stiftungsgründung

Zustiften heißt: Gutes tun!

Zustiften ist dann sinnvoll, wennn sich jemand für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der von ihm ausgewählten Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.

 

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der empfangenden Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.


Viele Stiftungen hoffen auf Zustiftungen.
Der Bundesverband berät Sie gern, wenn Sie zustiften möchten und dafür eine Stiftung mit einem bestimmten Profil suchen.

 
Kontakt

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Dr. Verena Staats

Dr. Verena Staats
Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-63
Fax (030) 89 79 47-11

Christiane Müller

Justiziarin

Telefon (030) 89 79 47-67
Fax (030) 89 79 47-11

Ariane Kügow
Assistentin Justiziariat
Telefon (030) 89 79 47-75
Fax (030) 89 79 47-11

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner

Dr. Hedda Hoffmann-Steudner
Mitglied der Geschäftsleitung
Leiterin Justiziariat
(zur Zeit in Elternzeit)

Zum Thema

Info zur steuerrechtlichen Behandlung von Zustiftungen:

 
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